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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 10. August 2026

Die Dengel GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit, insbesondere dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Geltungsbereich dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Dengel GmbH, erreichbar unter https://dengel-automotive.com, einschließlich aller Unterseiten.

Anbieterin der Website ist:

Dengel GmbH
Albert-Schweitzer-Straße 84
67655 Kaiserslautern
Deutschland

Vertreten durch den Geschäftsführer: Nicolas Dengel

Registergericht: Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 34461

2. Rechtsgrundlagen und Maßstab der Barrierefreiheit

Grundlage der Anforderungen an die Barrierefreiheit sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), mit denen die Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht umgesetzt wurde. Maßstab für die Bewertung der Barrierefreiheit ist die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.

Diese Erklärung orientiert sich in Aufbau und Inhalt an der Mustererklärung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 und dient zugleich der Erfüllung der Informationspflichten nach § 14 BFSG.

3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den genannten Anforderungen wegen der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

4. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen derzeit nicht vollständig barrierefrei:

4.1 Unzureichender Farbkontrast einzelner Textelemente

Die Abschnittsbezeichnungen „Privater Einblick“ und „Origin Reflected“ auf hellen Hintergrundflächen der Startseite weisen ein Kontrastverhältnis auf, das die Anforderungen der WCAG 2.1, Erfolgskriterium 1.4.3 (Kontrast, Minimum – mindestens 4,5:1 für normalen Text), nicht erfüllt. Text mit geringem Kontrast ist für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen schlecht oder gar nicht lesbar.

4.2 Nicht fortlaufende Überschriftenhierarchie

Überschriftenelemente sind teilweise nicht in fortlaufender absteigender Reihenfolge angeordnet (es werden Überschriftenebenen übersprungen). Dies erschwert Nutzerinnen und Nutzern von Screenreadern und anderen assistiven Technologien die Orientierung auf der Seite (WCAG 2.1, Erfolgskriterium 1.3.1 – Info und Beziehungen).

4.3 Geplante Behebung

Wir arbeiten daran, die genannten Mängel zu beheben. Die Korrektur der Kontrastwerte und der Überschriftenstruktur ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen.

4.4 Hinweis zu den Grenzen der automatisierten Prüfung

Die Bewertung beruht auf einer automatisierten Prüfung (siehe Abschnitt 5). Automatisierte Tests können nicht alle Barrieren erkennen. Einzelne Aspekte – insbesondere die vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, die logische Fokus- und Tab-Reihenfolge sowie die Kennzeichnung individuell gestalteter Bedienelemente – bedürfen einer ergänzenden manuellen Prüfung, die noch nicht abgeschlossen ist. Sollten Ihnen darüber hinaus Barrieren auffallen, freuen wir uns über Ihren Hinweis über den in Abschnitt 6 beschriebenen Weg.

5. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 10. August 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung der Website mithilfe des automatisierten Prüfwerkzeugs Google Lighthouse (Kategorie „Barrierefreiheit“, Prüfung der Startseite, Stand: August 2026). Von den automatisiert prüfbaren Kriterien wurden 24 bestanden; zwei Kriterien (Farbkontrast, Überschriftenreihenfolge) wurden nicht erfüllt und sind in Abschnitt 4 aufgeführt.

Die Erklärung wird regelmäßig, mindestens jedoch bei wesentlichen Änderungen der Website, überprüft und aktualisiert. Letzte Überprüfung: 10. August 2026.

6. Feedback und Kontakt: Barrieren melden

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen, oder benötigen Sie Informationen in barrierefreier Form? Dann wenden Sie sich gerne an uns:

Dengel GmbH – Ansprechstelle Barrierefreiheit
Albert-Schweitzer-Straße 84
67655 Kaiserslautern

E-Mail: moc.evitomotua-legned@musserpmi

Wir bemühen uns, gemeldete Barrieren zeitnah zu beheben und Ihnen angeforderte Informationen in einer für Sie zugänglichen Form bereitzustellen.

7. Marktüberwachung und Durchsetzungsverfahren

Für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG ist die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Bundesländer zuständig. Sollten Sie der Auffassung sein, dass unsere Website den Anforderungen des BFSG nicht entspricht, und führt Ihre Kontaktaufnahme mit uns nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit
von Produkten und Dienstleistungen – Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 289 230 23

E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de

Internet: www.mlbf-barrierefrei.de

Verbraucherinnen und Verbraucher können bei der Marktüberwachungsbehörde nach § 32 BFSG beantragen, tätig zu werden.

Impressum Datenschutz & Cookies Marken- und Nutzungshinweise Barrierefreiheit

Entwicklungshinweis

Abbildungen und Beschreibungen zeigen den aktuellen Entwicklungsstand.
Technische Spezifikationen, Ausführung und Zulassungsdetails können sich bis zum Abschluss der Entwicklung ändern.

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